Forderungsmanagement

Nicht zahlende Schuldner können Unternehmen wie Privatpersonen in der Existenz bedrohen. Inkassobüros können hier auch Abhilfe schaffen, haben aber im Zweifel keine rechtliche Ausbildung.

Nicht zuletzt deshalb biete ich ein über die Möglichkeiten eines einfachen Inkassobüros hinausgehende Leistung an:

    1.Rechtliche Überprüfung
    Im Gegensatz zu Inkassounternehmen bin ich als Anwalt darauf spezialisiert sicherzustellen, ob Ihre Forderung besteht und durchsetzbar ist. Bevor wir Ihre Angelegenheit zur Mahnung rausgeben, findet daher eine rechtliche Überprüfung der Forderung statt, um Sie über Risiken, Verjährung u.ä. Hindernisse zeitnah zu informieren. Bei einer Einwendung des Schuldners wird ebenfalls überprüft, ob diese für Ihren Anspruch ein Hindernis darstellen.

    2.Transparenz
    Sie werden über jeden eingeleiteten Schritt informiert und erhalten umgehend Rückmeldung sobald sich in Ihrer Angelegenheit ein neuer Sachstand ergibt (Zahlungseingang, Rückmeldung des Schuldners).

    3. Übersicht
    Das ganze Verfahren wird über die Kanzlei abgewickelt. Es bedarf keiner zusätzlichen Einschaltung von Dritten, so dass es zu Kommunikationsproblemen kommen kann. Dies kann z.B. bei Inkassobüros der Fall sein, wenn es um die gerichtliche Geltendmachung geht. Inkassobüros sind nicht berechtigt Sie rechtlich zu vertreten, wenn es vor Gericht geht. Die Akte muss also an einen Anwalt abgegeben werden, so dass es hier zu Problemen kommen kann.

    4. Effektivität
    Bei der Abgabe des Falls vom Inkassobüro an einen Anwalt muss dieser sich neu in die Materie einarbeiten und kann erst dann arbeiten. Dies ist bei einer Abwicklung in einer Kanzlei nicht der Fall. Für den Anwalt können zudem noch Kosten neben denen des Inkassobüros entstehen, die Sie tragen müssen.

    5. Seriösität
    Auch wenn es sicherlich seriöse Inkassobüros gibt, hat die Branche keinen guten Ruf, was mitunter auch daran liegt, dass deren Forderungsschreiben mitunter intransparent gestaltet sind und Einwendungen von Schuldnern teilweise schlicht missachtet werden und stur nach Schema F vorgegangen wird, um die Quoten zu erfüllen. Ein anwaltliches Schreiben hat dagegen eine andere Wirkung bei den Schuldnern. Zudem ist es mein Anspruch dieses Schreiben höflich aber bestimmt und entsprechend den rechtlichen Vorgaben transparent und somit empfängerfreundlich zu gestalten. Es sollte hierbei beachtet werden, dass der Schuldner einmal Kunde war und die Art und Weise der Forderungseintreibung auch auf das Unternehmen zurückfällt. Es kann daher -auch im Bezug auf andere Kunden- schädlich sein einen Kunden der ggf. nur aktuell nicht zahlen kann, aber in Zukunft wieder solvent wird, durch unberechtigte oder intransparente Aufforderungen zu verärgern.

    6. Schuldnerauskunft
    Auf Wunsch können auch Schuldnerabfragen über die bekannten Institutionen (Schufa, boniversum etc.) durchgeführt werden, um das Risiko der nutzlosen Kostenaufwendung zu minimieren.

 

Vertrauen Sie auf die Lösung aus einer Hand. Eine Lösung, die sämtliche relevanten Punkte, von der vollwertigen rechtlichen Beratung, die sämtliche rechtlichen Umstände des Falles einbezieht, über den seriösen Umgang mit dem Kunden bis hin zum gerichtlichen Verfahren, zuverlässig und qualitativ hochwertig anbietet – und dabei stets in Absprache mit Ihnen agiert. Gerne biete ich Ihnen diese Lösung an.

Weiterhin helfe ich Ihnen gerne Ihr innerbetriebliches Forderungsmanagement rechtlich und technisch zu optimieren und biete hierfür auch ggf. Hilfe von kooperierenden IT Unternehmen an.

 

Weitere Themenpunkte die in diesem Zusammenhang behandelt werden (können):

  • Rechnungsstellung
  • Mahnung, Verzug, Verzugsschaden
  • Ratenzahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
  • Verjährung
  • Gerichtliches Mahnverfahren, Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Forderungsabwehr