Datenschutzrecht

Seit dem Urteil des OLG Hamburg 2013 ist eine Datenschutzangabe auf der Homepage/im Onlineshop zwingend. Eine fehlerhafte oder fehlende Datenschutzangabe kann abgemahnt werden. Ich berate Sie dahingehend, wie Sie Ihren Internetauftritt, auch im Hinblick auf den Datenschutz rechtssicher gestalten (zum rechtssicheren Auftritt s. auch (LINK E-commerce)).

Gerade in Zeiten der nunmehr gültigen Datenschutzgrundverordung (DSGVO) ist es insbesondere für Unternehmen wichtig einen rechtssicheren Auftritt zu haben und insbesondere auf jeder Seite und Unterseite der Homepage auf eine Datenschutzerklärung hinzuweisen. Diese sollte der Seite angepasst sein. Es ist ein fast sicherer Abmahnfall eine google-Maps Karte auf der Homepage zu haben, die entsprechenden Hinweise aber in der Datenschutzerklärung nicht vorzuhalten. Wichtig ist also nicht nur, dass Sie eine Datenschutzerklärung haben, diese muss auch richtig sein d.h. Sie sollten über alle Plugins, Analysetools etc., die auf ihrer Seite installiert sind, informiert sein und informieren.

Zudem sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, insofern mehr als 10 Personen in ihrem Unternehmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Der Begriff der Verarbeitung orientiert sich an Art. 4 DSGVO und ist entsprechend weit zu sehen. Daher berate ich Sie auch (ggf. mithilfe von Computer/IT-Spezialisten) zum Thema Datenschutz in der Datenverarbeitung, insbesondere Speichern von Kundendaten, gesicherte Abläufe und bei der Frage, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

Gerne können Sie auch mich als Ihren Datenschutzbeauftragten bestellen. Näheres gerne auf Anfrage.