Providerhaftung / Recht der Kommunikationsnetze & Dienste

Gegenstand dieses Rechtsgebiets ist der Zugang zu den Kommunikationsnetzen und deren Inhalte. Ich kläre Sie auf, wann und wie Sie als Provider eines Dienstes nach dem TMG (Telemediendienstgesetz) haften – ob als Content- oder Host-Service Provider. Beispielsweise über Ihre rechtliche Möglichkeiten und Pflichten, wenn Sie z.B. einen Blog oder eine Homepage betreiben. Hier insbesondere zu den Themen Haftung bei rechtswidrigen Posts auf Ihrer Homepage z.B. bei Urheberrechtsverletzungen oder strafrechtlich relevanten Inhalten. Als Dozent der IHK Gießen-Friedberg zu dieser Thematik kann ich Ihnen eine qualitativ hochwertige Beratung garantieren.

Ein weiterer Teil dieses Rechtsgebietes ist der Zugang zu Diensten z.B. Ihres Internetanschlusses. So berate ich Sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung z.B. welche Möglichkeiten Sie gegenüber dem Anbieter haben, wenn Ihr Internet ausgefallen ist.